DashCam allgemeine Fragen

Diskutiere DashCam allgemeine Fragen im Forum Zubehör im Bereich Technik - Mahlzeit Freunde, ich hab da mal ein paar allgemeine Fragen zum Thema DashCam, weil ich gesehen habe das z.B. Ronny eine hat. Wollte aber nun...
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ElRoberto87

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Mahlzeit Freunde,
ich hab da mal ein paar allgemeine Fragen zum Thema DashCam, weil ich gesehen habe das z.B. Ronny eine hat. Wollte aber nun nicht seinen BoardCar-Tread damit zutexten.

Wer von euch hat alles ein und wie sind die Erfahrungen damit?
Wie siht das mit der rechtlichen Situation aus, ist ja irgendwie nicht so ganz eindeutig?
Wie verbaut man die DashCam am besten? Sie sollte ja so wenig wie möglich stören.
 
sebbel4

sebbel4

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Dashcam schön und gut. Ich schau mir so Videos ja auch an aber wo kommen wir denn da hin wenn jeder alles filmt? Will niemanden hier angreifen!
Aber es gibt sicher auch genug Möchtegern Sheriffs die einen dann im schlimmsten Fall anzeigen können wenn man z.B. überholt hat. Ich finde die Urteile so i.O..

LG
 
RonnyTCE

RonnyTCE

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Leute, lest und versteht die Urteile richtig.

Eine DashCam ist legal. Das nutzen einer DashCam ist auch legal.
Die Aufnahmen dürfen als Beweismittel der eigenen Unschuld genutzt werden und müssen auch anerkannt werden.
Zur überführung Anderer dürfen die Aufnahmen nicht genutz werden.

Die Aufnahmen dürfen auch nicht Veröffendlicht werden. Auch zur Polizei rennen und sagen "hier der hat mich Überholt" geht nicht.
Das trifft aber nur auf Ordnungswidrigkeiten zu. Bei Straftat welche zufällig gefilmt werden, sind die Aufnahmen uneingeschränkte Beweismittel.

Auch muss man immer auf die Formulierung achten. Ich nutze die Cam nicht um Andere anzuscheißen, sondern um mein Verhalten aufzuzeichnen und damit in Fall der Fälle meine Unschuld beweisen zu können.

Bei meinen Unfall, währe mit der Kamara das Verfahren schon erledigt. Dort steht es (mal meine Frau als einzige Zeugin aussen vor) Ausage gegen Aussage. Hier hätte die Cam meine Unschuld bewiesen. Die Schuld des anderen ist zwar eine logische Schlußfolgerung daraus, aber nicht durch die Aufnahme beweisbar.
Aber das währe egal. Im Falle des Falles will ich nicht sagen "Der wars, der ist Schuld", sondern nur "Ich wars nicht, ich bin nicht Schuld".

Auch hat mir die Cam schon gegen das Ordnungsamt geholfen. Ich bin angeblich mit 82km/h geblitzt wurden. Laut Aufzeichnungen der Cam war ich aber nur 52km/h schnell. Das Ordnungsamt musste die Aufzeichungen anerkennen und das Verfahren einstellen.
 
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DocHoliday

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Ist ne nette "Spielerei"...

Bei den Russen sind die Dinger ja schon Standart... aber die haben auch andere "Verkehrs Probleme" als wir....

In Einzelfällen sicher nützlich wie bei Ronny, keine Frage. Schätze mal in seinem Fall hat sich die Cam auch schon bezahlt gemacht. :top:

Aber...wie auch Sebbel schon schrieb... Ne Menge Hilf´s Idioten rufen die Dinger auch auf den Plan, und dann sitzt man auch schnell selber in der Falle wenn man so einen Spinner hinter sich hat, und auch "mal" gegen die StVO verstösst...
 
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In solchen Fällen immer eine Gegenanzeige machen wegen dem verletzen des Persönlichkeitsrechts. Das Argument es könnte ja mal eine Straftat passieren zählt nicht. Dann dürfte ich ja auch eine Waffe im Auto haben weil ich könnte ja mal überfallen werden und müsste mich dann selbst verteidigen. Bei einigen Ladenbesitzern ist es jetzt mittlerweile so, weil genau aus dem selben Grund, dürfen deren Kameras nur den direkten Eingang ihres Ladens filmen und nicht den Gehweg davor, auch muss ein Hinweis an der Türe hängen das der Laden viedoüberwacht ist.
Also Ronny schreibe mal hinten auf die Heckscheibe :" Mein Fahrtweg ist Videoüberwacht". :sarcastic:
 
RonnyTCE

RonnyTCE

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Ich sehe schon, dass Thema erhitzt die Gemüter.

Das liegt aber sicher daran, dass es noch keine klare Regelung dafür besteht und viel Unwissen und Halbwissen verbreitet ist und wird.

DocHoliday schrieb:
In Einzelfällen sicher nützlich wie bei Ronny, keine Frage. Schätze mal in seinem Fall hat sich die Cam auch schon bezahlt gemacht. :top:
Jap, allein bei der Geschwindigkeitssache hat sie sich schon bezahlt gemacht.

Der Einwand von Sebbel4 ist vollkommen berechtigt. Aber genau da haben diverse Gerichte schon einen Riegel vor geschoben. Genau deswegen ist die Rechtslage auch nicht eindeutig verständlich.
Vor so etwas braucht man aber keine Angst zu haben. Da ich eine Ordnungswiedrigkeit nicht mit einer Aufnahme einer DashCam beweisen darf. Dann mache ich mich strafbar, da das Persönlichkeitsrecht über dem der Ordnungswidrigkeit steht.
Hier muss man klar abgrenzen was eine Ordnungswiedrigkeit ist und was nicht. Denn bei Straftaten greift das nicht, da laut BGH ein Straftäter für die Tat kein Persönlichkeitsrecht hat. Die Straftat steht also über dem Persönlichkeitsrecht.

Also, fährt einer bei Rot über die Ampel, darf ich ihn nicht anzeigen.
Verursacht er dabei einen Unfall und ich bin darin verwickelt, darf die Aufnahme nur als Beweis meiner Unschuld genutzt werden.
Haut er bei dem Unfall ab, begeht also Fahrerflucht, ist es egal ob ich beteiligt bin oder nicht. Die Aufnahme wird als Beweismittel gewertet und darf sogar öffendlich gemacht werden.

Trinomic schrieb:
In solchen Fällen immer eine Gegenanzeige machen wegen dem verletzen des Persönlichkeitsrechts.
Kannste gern versuchen, wird dir aber nichts bringen.
1. Fehlt dir das Beweismittel, da reicht nicht das Vorhandensein der Cam im Auto. Du musst die Aufnahme als Beweismittel vorlegen.
2. Wird das Persönlichkeitsrecht nur dann verletzt, wenn du eindeutig zu identifizieren bist. Dein Kennzeichen reicht dafür nicht aus. Und um dein Gesicht zu erkennen musst du auf 1m rankommen. Und dann hab ich das Recht dich zu Filmen, da du in meinen Persönlichkeitsbereich eindringst.

Trinomic schrieb:
Also Ronny schreibe mal hinten auf die Heckscheibe :" Mein Fahrtweg ist Videoüberwacht". :sarcastic:
Nee. Würde eh nichts bringen, da die Kamara nach vorn geht.

Und nun noch was für die Statistik:
Ich wette mit euch, dass ihr es nicht schaft ein ganz normale Fahrt durch die Stadt zu machen, ohne gefilmt zu werden.
Jeder 10. Privat-PKW hat bereits eine DashCam.
Jeder 4. LKW hat eine.
Behördenfahrzeuge und Rettungfahrzeuge sind fast alle mit ner Cam ausgerüstet.
Auch ca. 80% der Taxis haben eine.
Alles mit steigende tendenz.

Also, über die legalität lässt sich sicher noch Seitenweise streiten. Und solang es kein eindeutiges Urteil darüber gibt, werden diese Cams umstritten bleiben. Sie erfreuen sich aber immer mehr beliebtheit. Ein Verbot, wie in Österreich wird es in Deutschland nicht geben. Es wird wohl ehr eine klare Regelung für die Verwendung der Aufnahmen geben. Auch wird es evtl. eine Einschränkung zur Speicherzeit der Aufnahmen geben. Mehr aber auch nicht, da die Lobby schon zu groß ist und der Marktführer ein deutsches Unternehmen ist.

Bin ich denn überhaupt der Einzige hier im Board der eine DashCam hat?
 
A

Anonymous

Guest
RonnyTCE schrieb:
Trinomic schrieb:
In solchen Fällen immer eine Gegenanzeige machen wegen dem verletzen des Persönlichkeitsrechts.
Kannste gern versuchen, wird dir aber nichts bringen.
1. Fehlt dir das Beweismittel, da reicht nicht das Vorhandensein der Cam im Auto. Du musst die Aufnahme als Beweismittel vorlegen.
2. Wird das Persönlichkeitsrecht nur dann verletzt, wenn du eindeutig zu identifizieren bist. Dein Kennzeichen reicht dafür nicht aus. Und um dein Gesicht zu erkennen musst du auf 1m rankommen. Und dann hab ich das Recht dich zu Filmen, da du in meinen Persönlichkeitsbereich eindringst.

Trinomic schrieb:
Also Ronny schreibe mal hinten auf die Heckscheibe :" Mein Fahrtweg ist Videoüberwacht". :sarcastic:
Nee. Würde eh nichts bringen, da die Kamara nach vorn geht.
Also ganz so einfach ist es auch nicht. Wenn die Kamera erst auf einen Meter Personen erkennen kann, kann jeder der Unfallverursacher sein bzw. haste keinen Beweis das es wirklich der Fahrer war .Weil ich denke mal der Wagen und Fahrer mehr als einen Meter vor dir war.
Zum anderen , wenn du die Kamera mir als Beweis für mein vergehen vorlegst, haste mich gefilmt. Somit einen Eingriff in mein Persönlichkeitsrecht begangen. Denn das eine geht nur mit dem anderen.

Zum letzten Punkt, hinten ist für Leute die dich überholen, vorne muss dann :"Achtung sie werden gefilmt" auf dem Blendstreifen stehen. :sarcastic:


Ich halte es im Grunde für eine gute Idee und auch nützlich. Aber so wie bei dem Handy, auch eigentlich nützlich, wird Schindluder damit getrieben und gefilmt was das Zeug hält. Wenn man sich mal YouTube ansieht, müssten jede Menge Videos gelöscht werden weil illegal. Auch sehe ich kriminelles Potenzial. "Ich habe dich bei einer Straftat im Verkehr gefilmt. Was zahlste". Weil gerade zufällig gefilmt.

Also im Moment ist es ja rechtlich nicht eindeutig. Aber ein guter Kompromiss. Wenn ich jemanden, mit dem Video als Beweis wegen jeder Kleinigkeit anzeige, muss ich mit einer Gegenklage rechnen. So überlegt man sich das schon mal.
 
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ElRoberto87

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Oh Mann, hier hab ich aber was losgetretten.

Ich werde aber am Wochenende evtl. richtige Informationen darüber bekommen.
Vom Nachbarn der Bruder ist Richter, der kommt am Wochende zu besuch. Da werd ich mal rüber stiefeln und mal fragen.
 
Multi-Fanfare

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Ich will bei mir auch eine einbauen......nur dafür falls es mal kracht, die Kamera ist mein Gedächtnis dann, was sieht man denn beim Unfall.....nix, denn da ist man beschäftigt......aber die Kamera sieht alles und zeichnet es für mich auf. Ich kann mir in Ruhe die Aufnahmen nach einem Unfall zig mal ansehen um wichtige Sachen zu sehen, die man später evtl. aussagen muss. Ich kann sehen wer Zeuge war und kann evtl. sehen wer aus einem anderen Auto aussteigt nach dem Unfall.....ich vergesse nicht bis zu einer evtl. Verhandlung und kann mein Gedächtnis immer wieder auffrischen indem ich mir die Bilder reinziehe. Wenn andere die Kamera nicht sehen sollen, könnte man sie bestimmt etwas versteckt einbauen, sodass sie als Kamera nicht gleich erkannt wird. Auf der anderen Seite fahren alle etwas anders wenn sie die Kamera erkennen....ich habe mir mal eine Heimfahrt auf Video aufgenommen vom Schwarzwald nach Niedersachsen und die anderen Autofahrer haben sich oft ganz anders benommen als sonst beim fahren...dachten wohl ich wär ne Zivilstreife. :yahoo: Und wenn sich nach dem Unfall herraus stellen sollte das der andere eine Straftat begangen hat kann man die Bilder jederzeit der Exekutive übergeben. manchmal reicht es auch schon das der andere weiss das er gefilmt wurde um seine Gedächtnis aufzufrischen und er nicht zuviel lügt
 
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ElRoberto87

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Das Gespräch mit dem Richter war sehr aufschlußreich.
Wie schon erwähnt wurde, ist die DashCam-aufnahme nicht immer zwangläufig als Beweißmittel zulässig.

Als entlastendes Material muss die Aufnahme anerkannt werden. Da der Beschuldigt das Recht auf aufklärung seiner Unschuld hat.
Als belastendes Material ist die Aufnahme nicht immer anzuerkennen. Hier muss abgewogen werden ob das Persönlichkeitsrecht vorrang hat.

Also wie schon geschrieben wurden. Zum beweißen der Unschuld muss die Aufnahme anerkannt werden, jedoch nicht zum beweisen der Schuld. Egal wer wovon betroffen ist.

Wer jedoch eine DashCam benutzt muss wissen, wie man im Falle des Falles mit der Aufnahme umzugehen hat. Einfach der Polizei vorzeigen geht nicht. Grundsätzlich soll man immer auf das vorhandensein der Cam hinweisen und das man die Aufnahme gern zur verfügungstellen würde. Erst wenn man dazu aufgefordert wird die Aufnahme vorzuzeigen, darf man dies auch tun. Nur so kommt man nicht im Konflikt mit dem Datenschutz und die Aufnahme ist als Beweißmittel rechtskräftig.
In den meisten Fällen wird weder die Polizei, die Stattsanwaltschaft oder ein Richter auf dieses Beweismittel verzichten. Die Aufnahme mit der Cam ist eindeutig und bringt einen schnellen und unantastbaren Beweis für den Tathergang. Somit kann das Verfahren schnell und gerecht abgeschlossen werden.

Es gibt jedoch noch keine richtige Rechtssprechung darüber. Es wird aber immer mehr so gehalten. Und solange man erst nach Aufforderung der Polizei die Aufnahme vorzeigt, hat man nichts zu befüchten.

Ins Internet stellen, wie es die Russen machen, darf man die Aufnahmen zu keiner Zeit, ohne Einwilligung der Gefilmten. Auch kann der Beschuldigt vor Gericht darauf bestehen das die belastende Aufnahme nicht in einer öffendlichen Verhandlung gezeigt wird. Also alle unbeteiligten Zuschauer müssen den Saal verlassen.

So die Aussage eines Richter, der sehr oft mit Verkehrsrecht zu tun hat.
 
RonnyTCE

RonnyTCE

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Na das ist doch mal ne brauchbare Aussage. :top:
 
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BMGT911

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Na so richtig brauchbar ist das nicht, das ändert an der schon bekannten Lage reichlich wenig.

Die Nutzung ist und bleibt schwammig. Die Frage ist auch, wer darüber entscheidet oder so ein "Beweis" akzeptiert wird!
Werden hier nun Grundrechte verletzt?! Entscheidet dann also ein Richter darüber, ob das ganze zugelassen wird?! Ist das dann immernoch ein schnelles Verfahren und wer wertet solche Bilder wann aus? Nu im Zuge eines Gerichtsverfahren, denn nur dann kann wirkliche Rechtssicherheit gegeben sein, was den Grundrechtseingriff angeht?!

Darf die Kamera ihr Material dauerhaft speichern, so wie es scheinbar die von Ronny tut oder sind nur die Kameras mit Erschütterungssensor nach Unfällen zugelassen.

Ich wäre hier weiter ganz vorsichtig, solange das nicht gesetzlich geklärt ist, steht das Grundrecht und die Grundfreiheiten über allem und wenn man nicht gefilmt werden will, dann kann es im Fall der Fälle schwierig werden und der Gefilmte den Spieß rumdrehen.


Die Frage ist auch ob allein die Wahrscheinlichkeit, das ein Unfall eintreten könnte ausreicht das jemand eine Kamera installiert, denn das Recht einen öffentlichen Raum zu filmen ist auch schwammig genug.



Solange da noch niemand ein klares Wort der Zulassung gesprochen hat (was in dem Fall eh von der EU kommen muss) bin ich gegen solche Sachen. Denn es werden die Persönlichkeitsrechte vieler verletzt nur weil ein Einzelner einen eventuell möglichen Unfall filmen will.
Und am Ende können die Bilder vllt auch Verwirrung stiften und das Geschehen sogar noch zu ungünsten verdrehen, wenn nämlich nur die Halbe Wahrheit zu sehen ist, sei es wegen des zu kurzen Filmes oder wegen dem beschränkten Sichtbereich.


(PS: Bei Taxen sehen ich das wieder anders und sehen hier den Sicherheitsaspekt gegenüber dem Fahrgast an erster Stelle (sowie in Bussen und Bahnen) oder Laden muss sich der Fahrer damit schützen können -> dafür begrüße ich es sehr)
 
RonnyTCE

RonnyTCE

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BMGT911 schrieb:
Darf die Kamera ihr Material dauerhaft speichern, so wie es scheinbar die von Ronny tut oder sind nur die Kameras mit Erschütterungssensor nach Unfällen zugelassen.
Meine Kamara speichert die Daten nicht dauerhaft. Auch hat meine Kamara diesen Erschütterungssensor inkl. Blitzererkennung (K.A. wie die das macht).
Die Kamara speichert die fahrt in 5min. Dateien (kann man auch auf 3min. stellen). Diese Dateien sind immer fortlaufend. Ist der Speicherplatz voll, wird die älteste Datei überschrieben. Erkennt die Kamara einen Notfall wird diese Datei in einen anderen Ordner gespeichert, welcher nicht gelöscht wird.

Es kommt also auf die größe des Speichers an, wie lange die Dateien gespeichert werden. Eine Datei sind ca. 450MB. Also 5min. = 450MB. Ich komme also mit meiner maximal möglichen 32GB Karte ca. 5,5h, das ist bei mir ca. ne Woche. Also nix Dauerhaft, nur die Notfalldateien. Diese werden von mir aber jeden Monat ungesehen gelöst, ausser es war was wichtiges dabei.

Die Regelung ist doch ganz klar. Wenn eswas passiert, einfach nur sagen, dass es die Kamara gibt. Wer und wie dann entscheidet, die Aufnahmen sehen zu wollen, kann uns egal sein. Wir müssen es dann nicht mehr verantworten. Einzig, wenn ich mit der Aufnahme eindeutig meine Unschuld beweisen kann und die Aufnahme nicht gesehen werden sollen, kann ich z.B. über meinen Anwalt die Zulassung der Aufzeichungen verlangen (da sie Entlastend sind).
 
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BMGT911

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RonnyTCE schrieb:
....
Es kommt also auf die größe des Speichers an, wie lange die Dateien gespeichert werden. Eine Datei sind ca. 450MB. Also 5min. = 450MB. Ich komme also mit meiner maximal möglichen 32GB Karte ca. 5,5h, das ist bei mir ca. ne Woche. Also nix Dauerhaft, nur die Notfalldateien. Diese werden von mir aber jeden Monat ungesehen gelöst, ausser es war was wichtiges dabei....

Eben doch dauerhaft, du kannst auch die Speicherkarte rausmachen und schön könntest du das Ganze für länger speichern.

Und das ist für mich der falsche Ansatz die Kamera darf für mich nur Daten speichern, wenn der Erschütterungssensor ausgelöst wird, die anderen Daten dürfen meines Achtens nicht ausgelesen werden und müssen von der Kamera sofort überschrieben werden. Nur dann ist es (FÜR MICH!!!!) auch rechtsverträglich!!


RonnyTCE schrieb:
Die Regelung ist doch ganz klar....
Wo genau ist denn die Reglung klar, bis jetzt weiß niemand sogenau was er damit machen darf und was nicht, was ist denn wenn du Schuld an einem Unfall bist, vllt aus unachtsam, weil dein kleiner geschrien hat oder sonst was, muss ja nicht mal besonders schwer sein, aber wer verbietet denn der Polizei den Zugriff auf deine Kamera?!

Dürfen diese Videos dann nur für deine Entlastung oder auch für deine Belastung genutzt werden?!?! Und genau das ist auch nicht festgelegt, wenn die Polizei selbst feststellt das du eine Kamera verbaut hast, können sie das Material dann auch verwenden?!?


Oder was ist denn wenn dir die Kamera samt 5,5h Material aus dem Auto geklaut wird und die Bilder im Internet auftauchen (irgendeine Szene die du gefilmt hast) und das ganze kann über den Diebstahl bis zu dir zurück verfolgt werden kann, dann hast du das Material erstellt und gefilmt und derjenige der gefilmt wurde stellt Strafanzeige gegen dich?! Dann droht die entweder eine üble Geldstrafe oder gar bis zu 1 Jahr Freiheitsstrafe...

Ich weiß alles sehr zusammen gesponnen und weit ab jeglicher Realität, aber ich hatte auch ne Menge Rechtsvorlesungen im Studium und weiß das es dort durchaus Dinge gibt, die man im Leben nicht glaubt!!! Und deswegen ist es mir so wichtig, das es dort erstmal klare Regeln gibt!!! Und die gibt es einfach nicht und leider kann solange auch jeder Richter selbst entscheiden was er damit tut und was nicht!!!
 
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