Nutzungsausfallentschädigung Megane RS

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AlphaHero

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Hallo zusammen,

da mir in den Osterferien einer in meinen schönen RS gefahren ist, war der Wagen nun 5 Tage in der Werkstatt.

Da ich keinen Leihwagen genommen habe, nun die Frage wo der Megane RS in der Nutzungsausfallentschädigungstabelle eingruppiert wird.

Hat einer von euch schon die Erfahrung gesammelt? Kennt einer die Eingruppierung?
Wie ist der weitere Ablauf, damit ich das Geld erhalte.

Vielen Dank für eure Hile!
 
A

Anonymous

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Da setzt du dich am besten mit der Versicherung deines Unfallgegners in Verbindung.Die sagen dir schon wie's weitergeht.
Eingruppiert wird der wohl in Gruppe D.
Laut Tabelle ca.38 Euro pro Tag
 
muehlie

muehlie

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59,- Euro pro Tag

Jetzt noch für die Besserwisser hier, arbeite seit 20 Jahren bei einer Versicherung, gerade in unserer Schadenabteilung nachgefragt, für einen Megane RS Baujahr 2011 zahlen wir 59,- Euro pro Tag . .
 
AlphaHero

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Hey, danke für die Antworten.

Hatte auch gelesen, dass der "Normale" Megane in der Gruppe D hinterlegt ist, aber der RS hat ja deutlich mehr Leistung.
Ein Golf GTI ist auch höher eingruppiert als ein normaler Golf.

59€ pro Tag hört sich schonmal vernünftig an.

Wie ist den das weitere vorgehen?
Was muss ich den machen, damit ich das Geld erhalte?
Mir ist schon klar, dass ich einen Brief aufsetzen muss, den ich zur Versicherung des Unfallverursachers schicke, aber was muss ich in den Brief reinschreiben?

Vielen Dank für eure Unterstützung.
 
muehlie

muehlie

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. . eigentlich sollte auch ein Anruf reichen mit der Info das du keinen Leihwagen in Anspruch nimmst und für die Dauer der Reparatur den Nutzungsausfall haben willst; kannst diese Info auch gern per Mail oder kurz per Post schicken

.. wenn ich das hier richtig gelesen habe hast du keine Schuld am Unfall, dann kannst (solltest) du dir einen eigenen Gutachter suchen, auf keinen Fall den Gutachter wählen den die gegnerische Versicherung vorschlägt, die kommen bei der "Begutachtung" oft auf etwas geringere Werte als eher neutralere Gutachter . . . wenn du beim Unfall im Auto warst und ein HWS hast, solltest du einen Arzt aufsuchen der das entsprechend begutachtet, wann musst du aber, um deine Vorderung durchzusetzten einen Anwalt haben, was, wenn du nicht Schuld am Unfall bist auch die gegnerische Versicherung zahlen muss.... und aufpassen das auch der Wertverlust gezahlt wird, dann wenn du deinen RS mal verkaufen willst war es ja mal ein Unfallwagen, und die sind weniger wert, deshalb gibt es hier eine Wertminderung, das sollte der Gutachter aber bewertet haben . . . ein Anwalt schadet bei einem Unfall nie, erstens musst du den nicht zahlen wenn du nicht keine Schild am Unfall hast, zweitens kennt der alle Tricks um das meiste für dich rauszuholen . . .
 
G

Gessi

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Den Ausführungen von 'muehlie' ist nichts mehr hinzuzufügen :top:

Eigenen Gutachten suchen und dann mit Anwalt alles abwickeln. Leider geht es heute nicht mehr ohne Anwalt...

Viel Erfolg bei der Geschichte!

:hi:
 
Navon I Od

Navon I Od

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Bei den Gutachtern ist auch auf zu passen.
Hatte bei meinem Schaden das Problem, das der freie Gutachter den mir meine Werkstat empfohlen hat auf einen nicht vorhandenen Schaden gekommen ist.
Hatte mir den inneren Aufprallschutz später zeigen lassen und der war eindeutig eingedellt, zwar nicht krumm oder verzogen aber er hatte eine deutlich sichtbare Delle.
Also auch bei den freien Gutachtern aufpassen und im Zweifelsfall lieber ein 2. Gutachten einholen.
Auch wen das dich mehr Geld kostet aber du willst ja den Schaden und eine Wertminderung möglichst Kosten deckend und
zu deinen Gunsten erstattet bekommen .
 
RonnyTCE

RonnyTCE

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Auch ein Gutachter kann mal was übersehen. Die Autos sind so komplex und jedes Modell ist anders aufgebaut, da kann sowas schon mal passieren. Wenn dann bei der Reparatur sowas bemerkt wird, wird normaler weise der Gutachter angerufen und der klärt das dann, evtl. mit der Versicherung.
 
Peter Z.

Peter Z.

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Gedanken eines Schweizers:

Lohnt sich ein Anwalt für einen Betrag von € 59.- mal 5 Tage? Das gibt nicht ganz € 300.-. Ist da die Entlöhnung für den Anwalt und Gutachter nicht grösser??? Lohnt sich der Aufwand wirklich??

Gruss, Peter Z.
 
close12345

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Peter Z. schrieb:
Ist da die Entlöhnung für den Anwalt und Gutachter nicht grösser??? Lohnt sich der Aufwand wirklich??


(Gefährliches Halb-)Wissen eines Deutschen:

Die von dir genannten Punkte werden, bei eindeutigem Schuldzuspruch gegen den Unfallgegner, der gegnerischen Versicherung zugesprochen. :popcorn:
 
Peter Z.

Peter Z.

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close12345 schrieb:
Peter Z. schrieb:
Ist da die Entlöhnung für den Anwalt und Gutachter nicht grösser??? Lohnt sich der Aufwand wirklich??


(Gefährliches Halb-)Wissen eines Deutschen:

Die von dir genannten Punkte werden, bei eindeutigem Schuldzuspruch gegen den Unfallgegner, der gegnerischen Versicherung zugesprochen. :popcorn:

Und wie sieht es volkswirtschaftlich aus? Die Versicherung würde diese Entschädigung ja aus den von unseren Prämien bezahlen, dazu werden Leute beschäftigt und entlöhnt, welche andere Arbeiten erledigen könnten.

Wenn ich kein Ersatzfahrzeug beanspruche, benötige ich es ja auch nicht. Somit bereichere ich mich mit der Entschädigung auf Kosten anderer... Brauche ich eines, dann sieht die Sache anders aus!

Gruss, Peter Z.
 
A

Anonymous

Guest
Also Peter,da siehst du was falsch.Ich als Unfallgeschädigter bin Geschädigter.Es kommen auch Unkosten auf mich zu.Sei es Zeit,telefonieren und Wege zur Werkstatt.Wenn ich keinen Wagen brauche,heisst das noch lange nicht das ich zum Beispiel mit dem Bus zur Arbeit fahre.Der fährt nicht umsonst.Ausserdem habe ich ein Fahrzeug was ich nicht nutzen kann.Versicherung und Steuer laufen aber weiter.
Das Thema Entschädigung auf Kosten anderer lasse ich mal aussen vor.Wer hat noch nicht eine Scheibe gewechselt bekommen und brauchte Aufgrund seiner Kasko nichts bezahlen.Mit Selbstbeteiligung ausgenommen.
 
AlphaHero

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Vielen Dank für eure Hilfe.

Ich denke, ich werde nochmal mit meiner Werkstatt reden, ansonsten schnappe ich mir einen Anwalt.
Nicht ohne Grund zahlt man für eine gute Rechtsschutzversicherung, selbst wenn die gegnerische Versicherung das übernimmt, man ist damit ja immer auf der sicheren Seite.

Und 300€ haben oder nicht haben ist schon ein deutlicher Unterschied!
Wie Trinomic schon sagt, ich muss ja auch irgendwie zur Arbeit kommen, während mein Fahrzeug in der Werkstatt steht.

Aber zu dem ganzen Thema fällt mir noch eine Frage ein.

Wie sieht das eigentlich mit der Wertminderung des Fahrzeuges aus?

Wenn das Fahrzeug finanziert ist, dann bekommt ja die Renault Bank das Geld.
Beim Leasing wird die Wertminderung dem "Leasingnehmer" ausbezahlt.

Wie sieht das bei der Relaxfinanzierung aus? Das ist ja im Grunde ein Mix aus beidem...
 
B

bartolomew-j-s

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Also bevor man anfängt einen Rechtssreit vom Zaun zu brechen, sollte man erst einmal mit der gegnerischen Versicherung reden. Wichtig: lass dir die freie Gutachterwahl nicht nehmen, am besten bei deinem Freundlichen machen lassen. Nutzungsausfall bekommst du ohne Probleme, musst nur nachweisen (das macht i.d.R. die Werkstatt mit ihrer Rechnung an die gegnerische VS.) wie lang das Fahrzeug in der Werkstatt stand. Weiter beachten, Versicherungen versuchen gern auch mal die ganze Arbeit auf dich abzuwälzen (ich spreche aus Erfahrung), in dem sie dir nen Teilwert des Gutachtens einfach mal so auf dein Konto überweisen. Dann das Geld sofort zurücküberweisen und nen netten Brief, dass sie sich gefälligst um die Abrechnung mit der Werkstatt zu kümmern haben. Du machst ne Kostenauftsellung und lässt dir die Nutzungsausfallentschädigung + Wertminderung (die Klasse und die Beträge stehen auch in nem Gutachten, falls du das hast machen lassen), sowie die Aufwandspauschale (25€) von der Versicherung auszahlen. Erst wenn die Versicherung anfängt terz zu machen, von wegen sie sind ja auch am Unfall mit Schuld etc. würde ich zu nem Anwalt gehen. Wichtig, beim Unfalllhergang nie mehr als nötig schildern (möglichst am :cop: protokoll orientieren, wenn du die hast rufen lassen).
 
A

Anonymous

Guest
Unterschreib bei deiner Werkstatt eine Abtrittserklärung und du hast mit den Reperaturkosten und der Versicherung nix an der Mütze.Das macht die Werkstatt für dich.
Die Sache mit direkt immer anwalt einschalten.Brauchte ich also noch nie.Ist immer so gegangen.aber in der Hinterhand,klar sollte man den Notfalls haben.Wenn man meint man wird übervorteilt,dann einschalten.
Wegen der anderen Sache mit Wertminderung,Relaxfinanzierung etc. sprichst du am besten mit deinem AH.
 
Thema: Nutzungsausfallentschädigung Megane RS
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