Dr.Izzy
Megane-Fahrer
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Ich habe deinen Thread gelesen, allerdings verstehe ich schlicht nicht, an welchem Punkt sich Renault (bzw. dein Vertragspartner "Renault Bank") sich nicht an die "Spielregeln" gehalten haben soll.
Du führst lediglich auf, dass eine Papierlage nicht statthaft ist, und deshalb der Vertrag nicht "gültig" sei. In diesem Fall hättest du aber deinen Teil des Vertrags ebenfalls nicht annehmen dürfen- durch die Annahme und Nutzung des Fahrzeugs hast du aber so gehandelt, als sei der Vertrag von dir akzeptiert worden.
Ich weiss, dass diese aysmmetrische Vertragsnutzung in beide Richtungen ausfallen kann. Aber ich sehe gerade durch den Umstand, dass du dein Klagemotiv hier offen kund tust keine Aussicht zum Erfolg.
Du beginnst die Diskussion mit der Erklärung, dass dein Motiv zur Klage nicht bei Renault liegt, sondern bei der Einwirkung Dritter. Demnach ist der formelle Klagegrund (Papierlage nicht Statthaft) zwar ein rechtlicher Hebel, aber nicht angemessen oder argumentativ gültig.
Das Auto ist keine Abo-Falle, die versehentlich/unwillentlich abgeschlossen wurde. Ich erkenne bei der Renault-Bank weiterhin kein rechtliches Fehlverhalten und hoffe ihnen viel Erfolg bei der Abwehr deiner Rückabwicklung.
Du führst lediglich auf, dass eine Papierlage nicht statthaft ist, und deshalb der Vertrag nicht "gültig" sei. In diesem Fall hättest du aber deinen Teil des Vertrags ebenfalls nicht annehmen dürfen- durch die Annahme und Nutzung des Fahrzeugs hast du aber so gehandelt, als sei der Vertrag von dir akzeptiert worden.
Ich weiss, dass diese aysmmetrische Vertragsnutzung in beide Richtungen ausfallen kann. Aber ich sehe gerade durch den Umstand, dass du dein Klagemotiv hier offen kund tust keine Aussicht zum Erfolg.
Hallo,
ich wollte mal fragen wer schon Erfahrungen hat mit der Rückabwicklung eines Renault.
Hintergrund ist die derzeitige "Zwangsentwertung" von Dieselfahrzeugen durch die Politik.
Ich wünsche mir einen konstruktiven Austausch über Sinn, Unsinn, Rechtliche Fragen und die Folgen.
Gruss Markus
Du beginnst die Diskussion mit der Erklärung, dass dein Motiv zur Klage nicht bei Renault liegt, sondern bei der Einwirkung Dritter. Demnach ist der formelle Klagegrund (Papierlage nicht Statthaft) zwar ein rechtlicher Hebel, aber nicht angemessen oder argumentativ gültig.
Das Auto ist keine Abo-Falle, die versehentlich/unwillentlich abgeschlossen wurde. Ich erkenne bei der Renault-Bank weiterhin kein rechtliches Fehlverhalten und hoffe ihnen viel Erfolg bei der Abwehr deiner Rückabwicklung.